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Wie Sie langjährige Mitarbeiter*innen aus der Apotheke verabschieden

Langjährige Mitarbeiter*innen haben oft ein sehr persönliches und inniges Verhältnis zu den Kund*innen der Apotheke aufgebaut. Wenn sie in den Ruhestand gehen, ist es sinnvoll, Kundschaft und Geschäftspartner*innen rechtzeitig zu informieren und sich Gedanken über den Abschied zu machen. Ein Weggang aus anderen Gründen sollte klar kommuniziert werden.

Langjährige Mitarbeiter*innen gehören irgendwann zum „Inventar.“ Sie sind aus der Apotheke nicht mehr wegzudenken, waren jahrzehntelang im Dienst und haben sich das Vertrauen von Kund*innen, Kolleg*innen und Geschäftspartner*innen erarbeitet. Verlassen solche Teammitglieder die Apotheke – zum Beispiel, weil sie in den Ruhestand gehen – sollten Inhaber*innen dies rechtzeitig kommunizieren. Dadurch stärken sie das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden. Auch das Team sollte sich auf den Tag X vorbereiten und sich rechtzeitig Gedanken über den Abschied machen.

Langjährige Mitarbeitende in den Ruhestand verabschieden

Unproblematisch, weil in der Regel eher ein freudiger Anlass, ist die Verabschiedung von langjährigen Mitarbeiter*innen in den Ruhestand. Wenn die Person bei den Kunden besonders beliebt ist, sollte das Apothekenteam am letzten offiziellen Arbeitstag allen die Gelegenheit geben, sich zu verabschieden. Stammkund*innen können auch persönlich eingeladen werden, zum Beispiel durch ein Mailing. Auch eine Zeitungsanzeige ist denkbar. Dadurch informiert die Apotheke nicht nur über das Ausscheiden des Kollegen/der Kollegin, sondern kann sich auch offiziell für die langjährige Zusammenarbeit bedanken und die Nachfolge bekannt geben. Wichtig dabei ist, die Bedürfnisse der betroffenen Person zu kennen und den Abschied gemeinsam im Team zu gestalten – schließlich ist der Eintritt in den Ruhestand nach einem langen Arbeitsleben auch mit Emotionen verbunden.

Abschiedsfeiern außerhalb des Apothekenbetriebes

Hatten die langjährigen Mitarbeitenden intensiven Kontakt zu Verbänden, Vereinen und anderen Dienstleistern im Gesundheitswesen, empfiehlt es sich, einen kleinen Empfang außerhalb der Apothekenöffnungszeiten zu organisieren. Hier bietet sich dann auch die Gelegenheit, den Gästen die Nachfolge vorzustellen. Natürlich ist es für das Apothekenteam eine ehrenvolle Pflicht, gemeinschaftlich anwesend zu sein. Die Apothekenleitung könnte zu diesem Anlass eine kleine Rede zum Abschied vorbereiten, auch hier ist der Austausch mit Kolleg*innen sinnvoll. Kleine Anekdoten, lustige Erlebnisse (keine Blamagen!) und Erfolge des ausscheidenden Teamitglieds machen eine Abschiedsrede lebendig. Wer bei der Planung zum Abschied welche Aufgaben übernimmt, sollte die Apothekenleitung im Team besprechen.

Checkliste: Langjährige Mitarbeiter in den Ruhestand verabschieden

  • Ausscheiden rechtzeitig an Kundschaft und Geschäftspartner*innen kommunizieren
  • Gegebenenfalls Empfang außerhalb der Öffnungszeiten organisieren
  • Nachfolge einarbeiten und vorstellen
  • Verabschiedung innerhalb des Teams und möglicherweise Geschenk planen
  • Über die Idee einer Zeitungsanzeige sprechen
  • Rede zum Abschied (Apothekenleitung)

Geht ein Teammitglied nach vielen Jahren Zusammenarbeit in den wohlverdienten Ruhestand, kann sich das Apothekenteam zeitnah auf den Abschied vorbereiten.

Weggang nach langjähriger Tätigkeit aus anderen Gründen

Auch nach vielen Jahren Zugehörigkeit ist es nicht ausgeschlossen, dass Mitarbeitende sich aus unterschiedlichen Gründen dazu entschließen, ihren Arbeitsplatz zu wechseln. Für Kunden und Geschäftspartner ist es in der Regel von Interesse, die Gründe für den Weggang zu erfahren. Gemeinsam mit dem langjährigen Mitarbeiter/der langjährigen Mitarbeiterin sollte man daher eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung entwickeln. Allgemeine Floskeln wie „Frau X möchte noch einmal etwas Neues machen“, oder „Es zieht Herrn Y zu einem neuen Wirkungskreis“ heizen die Gerüchteküche oft noch mehr an.

Entlassung oder Kündigung in Unfrieden

Die Kündigung eines langjährigen Teammitglieds aus betriebswirtschaftlichen oder aus arbeitsrechtlichen Gründen kann im Bereich Außenwirkung besonders schwerwiegende Folgen haben. Gleichgültig, wer wem gekündigt hat, muss verhindert werden, dass der Kündigungsgrund öffentlich breitgetreten wird. Das gilt besonders dann, wenn das Arbeitsverhältnis belastet ist. Im Idealfall gelingt es, sich auf eine einheitliche Darstellungsweise zu einigen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Einbezogen werden müssen hierin auch alle Mitarbeitenden der Apotheke, um eine einheitliche Kommunikation zu gewährleisten.

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